Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind das Aufklärungs- und Selbst-Informationsgremium des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Bundesländer. Sie sind durch das Bundes- und Landesrecht der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse mit umfassenden Ermittlungs- und Eingriffsrechten gegenüber Bundes- und Landesbehörden, aber auch gegenüber Privaten (natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen) ausgestattet. Untersuchungsausschüsse werden typischerweise von einer großen medialen Aufmerksamkeit begleitet. Das Recht der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse hat sich in den letzten 20 Jahren zu einer eigenen Spezialmaterie entwickelt. Krause & Kollegen verfügt über eine fast dreißigjährige Erfahrung der Begleitung und Beratung im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
Wir waren im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen beratend oder begleitend tätig, in der jüngeren Vergangenheit beispielsweise:
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