Daten

Nahezu jedes Geschäftsmodell setzt die Verarbeitung personenbezogener Daten voraus. Verstöße gegen die komplexen Vorgaben des Datenschutzrechts sind mit hohen Bußgeldern bedroht. Während diese Bußgeldrisiken in erster Linie Unternehmen adressieren, trifft das parallele strafrechtliche Risiko Führungsverantwortliche. Daneben schränkt das Datenschutzrecht die rechtlichen Spielräume von Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichten ein. Unternehmen und Einzelpersonen müssen ihrerseits bei der Aufklärung von unternehmensinternen Verstößen – sowie bei der Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden – das Datenschutzrecht einhalten.

Wir

  • beraten, vertreten und verteidigen datenverarbeitende Unternehmen sowie Einzelpersonen in Verfahren der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie vor Gericht
  • verstehen technisch komplexe Vorgänge und digitale Geschäftsmodelle
  • unterstützen bei der datenschutzkonformen Aufklärung unternehmensinterner Verstöße sowie der Kooperation mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden bei Auskunftsverlangen
  • prüfen mit datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen, ob Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unternehmen sowie Einzelpersonen geführt werden
  • prüfen und setzen datenschutzrechtliche Löschungs-, Berichtigungs- und Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Strafakten durch
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Krause & Kollegen
Rechtsanwälte

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