Nahezu jedes Geschäftsmodell setzt die Verarbeitung personenbezogener Daten voraus. Verstöße gegen die komplexen Vorgaben des Datenschutzrechts sind mit hohen Bußgeldern bedroht. Während diese Bußgeldrisiken in erster Linie Unternehmen adressieren, trifft das parallele strafrechtliche Risiko Führungsverantwortliche. Daneben schränkt das Datenschutzrecht die rechtlichen Spielräume von Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichten ein. Unternehmen und Einzelpersonen müssen ihrerseits bei der Aufklärung von unternehmensinternen Verstößen – sowie bei der Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden – das Datenschutzrecht einhalten.
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