Compliance und Geldwäscheprävention

Corporate Compliance bedeutet die Gewährleistung der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien durch organisatorische Maßnahmen in Unternehmen. Corporate Compliance ist ein wesentliches Element der ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance). Unternehmensleiter sind verpflichtet, alle zumutbaren und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Verstöße gegen diese Pflicht begründen ein Organisationsverschulden, das durch Schadensersatz oder Sanktionen geahndet werden kann. Weitreichende Prüfungs- und Meldepflichten bestehen für die Angehörigen diverser Berufe und Branchen zur Vermeidung von Geldwäsche-Transaktionen nach dem Geldwäschegesetz (GwG).

Wir

  • beraten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Compliance-Maßnahmen zur Verbeugung von Rechtsverstößen und zur Vermeidung persönlicher Haftungsgefahren für die Unternehmensverantwortlichen
  • beraten im Hinblick auf
    • organisatorische Anforderungen
    • Schulungen von Mitarbeitern
    • unternehmens-interne Leitlinien und Verhaltenscodices
    • Melde- und „Whistleblower“-Systeme
    • unternehmens-interne Kontrollverfahren
  • beraten und begleiten Compliance-Beauftragte in der Unternehmenspraxis
  • beraten und veranstalten Schulungen zur internen Organisation und zum Verhalten bei möglichen Durchsuchungen im Unternehmen zur Wahrung seiner Interessen
  • veranstalten inhouse-Schulungen und Seminare zur Vermeidung von Risiken auf den Gebieten der Korruptionsvermeidung sowie des Arbeitsschutz- und Umweltrechts
  • stehen Behörden und Unternehmen als Ombudsmann zur Entgegennahme offener oder anonymer Hinweise zu Missständen und Fehlverhalten zur Verfügung
  • beraten umfassend zu Fragen des Geldwäschegesetzes (GwG) und zu Geldwäscheverdachtsanzeigen
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Kontakt

Krause & Kollegen
Rechtsanwälte

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