Das Bankwesen und der Kapitalmarkt sind einem engmaschigen Regelungsregime unterworfen mit teilweise erheblichen straf- und sonstigen Sanktionsrisiken. Strafverfahren auf dem Gebiet des Banken- und Kapitalmarktstrafrechts prägt die weitreichende Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit den Strafverfolgungsbehörden. Die bei den Aufsichtsbehörden gewonnenen Erkenntnisse werden an Ermittlungsbehörden weitergeleitet, vielfach auch durch gezielte Strafanzeigen gegen Unternehmensverantwortliche. Die BaFin selbst verfolgt Ordnungswidrigkeiten beispielsweise nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Zahlungsdienstgesetz (ZAG) in eigener Zuständigkeit als Verwaltungsbehörde. Krause & Kollegen verfügen über langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Banken- und Kapitalmarktstrafrechts.
Krause & Kollegen
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