Die Regulierungsdichte hat auch in der Arbeitswelt vielfältige Sanktionsrisiken mit sich gebracht. Der Umfang und die Detailliertheit der die Arbeitswelt durchziehenden Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden begleitet von entsprechend umfassenden Regelungen für die Ahndung von Pflichtverletzungen. Sozialversicherungsrechtliche Verstöße (§ 266a StGB, § 8 SchwarzArbG), steuerliche Pflichtverletzungen (§§ 370, 378 AO), Verstöße gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung, die Verletzung von Arbeitszeit-, Arbeitssicherheits- und Hygiene-Regelungen stellen häufige Gegenstände von arbeitsstrafrechtlichen oder Bußgeld-Verfahren dar. Krause & Kollegen hat im Arbeitsstrafrecht eine langjährige Erfahrung in der Präventiv-Beratung wie auch in der Verteidigung von Einzelpersonen, Unternehmensverantwortlichen und Unternehmen.
Krause & Kollegen
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